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Aktuelles

SPD beantragt Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

27. Mai 2020

Anlieger müssen zukünftig keine Straßenbeiträge mehr zahlen

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 27. Mai haben die SPD-Vertreter die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und damit die Abschaffung der Straßenbeiträge in Reichelsheim beantragt. Dem konnte sich der Ausschuss nach intensiver Diskussion anschließen.

„Wir haben es uns mit der Beantragung nicht leicht gemacht und in einer Sondersitzung der Fraktion erneut alle Pro- und Contra-Argumente sachlich abgewogen“, erläuterte der Fraktionsvorsitzende der SPD Rainer Schauermann die Entscheidungsfindung. Um das Thema auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu bekommen, hatte die SPD zunächst einen Antrag gestellt, der eine Halbierung der Beiträge vorsah. Diesen wollten die Sozialdemokraten ausdrücklich als Denkanstoß verstanden wissen. „In Hinblick auf die Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Mai haben wir den Antrag in zwei Richtungen weiterentwickelt“, begründet Schauermann den Änderungsantrag in der Ausschusssitzung. Zum einen beantragte die SPD nunmehr die vollständige Abschaffung der Beiträge, zum anderen wurde den Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit Rechnung getragen. Der entsprechende Haushaltsansatz wird um die entfallenden Anliegerbeiträge reduziert und beträgt zukünftig nur noch 200.000,-- € statt 350.000,-- € jährlich. Die Belastung für den städtischen Haushalt bleibt damit unverändert, allerdings werden die Sanierungsmaßnahmen zeitlich gestreckt. Die SPD hält dies für vertretbar: „Es stehen derzeit laut der städtischen Prioritätenliste noch vier Straßen mit Priorität 1 zur Sanierung an. Hierfür stehen im Haushalt noch 443.000,-- € zur Verfügung. Die zeitliche Streckung der verbleibenden Maßnahmen sollte zu keinem Sanierungsstau führen.“

Trotz der Zustimmung des Ausschusses zum Änderungsantrag der SPD zeigte sich Schauermann nicht gänzlich zufrieden: „Eine vollkommene Gerechtigkeit, besonders denjenigen gegenüber, die in der Vergangenheit bereits gezahlt haben, werden wir nicht herbeiführen können. Was wir mit diesem Änderungsantrag aber herbeiführen können, ist eine zukünftige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und die Vermeidung eines Sanierungsstaus“, sagte Schauermann. „Unseren Appell an die hessische Landesregierung werden wir weiterhin deutlich formulieren: Die Kommunen dürfen mit der Finanzierung ihrer kommunalen Infrastruktur nicht allein gelassen werden. Sie brauchen einen finanziellen Ausgleich, den das Land tragen muss“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.